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Umsatzsteuer | Vorsteuerkorrektur bei Rabattgewährung innerhalb einer Lieferkette
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 1 Satz 4 UStG setzt – ebenso wie die des § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG – eine Änderung der Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz voraus. (2) Gewährt der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige erste Unternehmer einer Lieferkette, der eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt, dem letzten Unternehmer der Lieferkette einen Rabatt, ändert sich dadurch weder die Bemessungsgrundlage für die innergemeinschaftliche Lieferung des ersten Unternehmers noch für den damit korrespondierenden innergemeinschaftlichen Erwerb seines Abnehmers.
Die Klägerin erhielt einen Herstellerrabatt für Waren, die sie von Großhändlern bezog, die diese im Wege eines innergeme...