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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für medizinisch indizierte fußpflegerische Leistungen durch Podologen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei medizinisch indizierten fußpflegerischen Leistungen i. S. des § 3 PodG, die Podologen erbringen, handelt es sich um umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, während „selbstindizierte“ S. 395Behandlungen keine Heilbehandlungen sind. (2) Als Nachweis des therapeutischen Zwecks von Leistungen können nicht nur ärztliche Verordnungen in Form eines Kassen- oder Privatrezepts dienen, sondern auch andere Unterlagen, die zum therapeutischen Zweck eine vergleichbare Aussagekraft wie ärztliche Verordnungen haben und von Personen stammen, die zur Feststellung des therapeutischen Zwecks befähigt sind. (3) Der Nachweis des therapeutischen Zwecks einer Leistung muss grds. für jede Leistung gesondert erbracht werden.
Klar ist, dass staatlich geprüfte Podologen über die für die Steuerbefreiung nach