"Exit-Bonus" für den GmbH-GF, der in geringem Umfang an der GmbH beteiligt ist, kein Veräußerungserlös i.S. des § 17 EStG
Leitsatz
Einen "Exit-Bonus", den der GmbH-Geschäftsführer anlässlich der Anteilsveräußerung der übrigen Anteilseigner als Gegenleistung
für eine positive Renditeerzielung erhält, ist entweder als Betriebseinnahme aus sonstiger selbständiger Arbeit i. S. des
§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG oder als Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG zu erfassen. Der "Exit-Bonus" ist kein Veräußerungserlös i.S.
des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG für die die Veräußerung seines eigenen geringen Anteils.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 804 Nr. 14 DB 2015 S. 12 Nr. 4 DStR 2016 S. 6 Nr. 26 DStRE 2016 S. 911 Nr. 15 EFG 2015 S. 385 Nr. 5 GmbH-StB 2015 S. 102 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2015 S. 235 YAAAE-83525
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