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BBK Nr. 3 vom Seite 102

Der Regierungsentwurf zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Prof. Dr. Carsten Theile

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 133Am hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34 EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) vorgelegt. Bedingt durch Verbesserungsvorschläge aus der Fachwelt wurden im Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf zahlreiche, auch materielle Änderungen vorgenommen. Das BilRUG ist bis zum zu verabschieden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Wesentliche Änderungen beim Jahresabschluss

(1) Nutzungsdauer aktivierter Entwicklungskosten sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts: Kann [i]Erweiterung von § 253 Abs. 3 HGB die Nutzungsdauer selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht verlässlich bestimmt werden, ist gemäß § 253 Abs. 3 Sätze 3 und 4 HGB-E eine typisierte Nutzungsdauer von zehn Jahren zugrunde zu legen. Die Neuregelung findet Anwendung auf solche Entwicklungskosten und Geschäfts- oder Firmenwerte, die erstmals nach dem aktiviert werden.

(2) Erläuterung des Abschreibungszeitraums bei Geschäfts- oder Firmenwerten: Unabhängig [i]Obligatorische Erläuterung im Anhang von der Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts, sind zukünftig die Gründe für die Annahme der Nutzungsdauer nach § 285 Nr. 13...

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