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Steuerrecht | Umwandlung des Praxiswerts zum Geschäftswert
Bei einem Wechsel von der freiberuflichen Tätigkeit zur gewerblichen Tätigkeit wandelt sich ein Praxiswert in einen Geschäftswert um. Der Geschäftswert ist daher nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG über 15 Jahre abzuschreiben. Die für Praxiswerte übliche Abschreibungsdauer von drei bis fünf Jahren gilt damit nicht mehr.
Im [i]Bei Geschäftswert ist § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG zwingend Streitfall ging es um ein ärztliches Labor in der Rechtsform einer GbR, das wegen des hohen Mechanisierungsgrads von täglich bis zu 1.600 Untersuchungen pro Sozius ab 2006 als gewerblich und nicht mehr als freiberuflich angesehen wurde. 2009 schied einer der Laborärzte gegen Abfindung aus; die verbleibenden Laborärzte aktivierten einen Teil der von ihnen gezahlten Abfindung als Praxiswert und schrieben ihn über drei Jahre ab. Nach dem FG belief sich die Nutzungsdauer aber auf 15 J...