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IDW S 9 – Ein praxistauglicher Standard für den Einstieg in das Schutzschirmverfahren
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-83149 Eine relevante Anzahl von Insolvenzverfahren beginnt nach wie vor mit einem Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens, einer besonderen Fallgruppe der vorläufigen Eigenverwaltung im Insolvenzeröffnungsverfahren. Eine wesentliche Voraussetzung der Anordnung des Schutzschirmverfahrens ist die Bescheinigung gem. § 270b Abs. 1 Satz 3 InsO. Ein geeigneter Dritter hat begründete Feststellungen zu treffen, dass hinsichtlich des schuldnerischen Vermögens zwar drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Mit dem IDW S 9 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) am die (vorläufige) Endfassung eines Standards als Orientierung im Rahmen der Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 270b Abs. 1 Satz 3 InsO vorgelegt.
Ausführlicher Beitrag s..
IDW ES 9
[i]Entwurf wurde zum Teil heftig kritisiertBereits am hatte das IDW den Entwurf eines IDW-Standards zur Erstellung der „Bescheinigung nach § 270b InsO (IDW ES 9)“ veröffentlicht, der allerdings überwiegend auf Ablehnung gestoßen ist. Kritisiert wurde u. a., dass dieser Standard
lediglich auf den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer fixiert sei,
die erforderliche Unabhängigkeit so...