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BAG 31.07.2014 2 AZR 422/13, NWB 6/2015 S. 320

Arbeitsrecht | Arbeitnehmereigenschaft eines GmbH-Prokuristen

Ebenso wie das dem Organverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH zugrunde liegende Schuldverhältnis als Arbeitsvertrag qualifiziert werden kann (vgl. nur NWB NAAAE-09813), kann umgekehrt der zwischen einem Prokuristen und der GmbH als Arbeitgeberin geschlossene Vertrag ein freies Dienstverhältnis sein, wenn jener seine Tätigkeit abredegemäß in persönlicher Unabhängigkeit i. S. der dafür rechtlich relevanten Kriterien erbringt. Dies kommt namentlich dann in Betracht, [i]Zur arbeitsrechtlichen Stellung des Prokuristen Olbertz, NWB 21/2014 S. 1591wenn der bislang aufgrund eines freien Dienstverhältnisses tätige Geschäftsführer als solcher abberufen und unter Beibehaltung aller bisherigen vertraglichen Absprachen zum Prokuristen mit Leitungsfunktionen bestellt wird.

Anmerkung:

Der Senat stellt zur unternehmeri...

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