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Handelsrecht | Auslegung einer Vertriebsvereinbarung eines Handelsvertreters
Wird in einer Vertriebsvereinbarung das provisionspflichtige Verkaufsgebiet dem Handelsvertreter als „exklusiv“ zugewiesen, ist damit regelmäßig (nur) ein Bezirksschutz (§ 87 Abs. 2 HGB) und – solange ausdrückliche vertragliche Klarstellungen hierzu fehlen – kein zugleich dem Unternehmer/Vertragspartner als Wettbewerbsverbot auferlegter Alleinvertriebsschutz zu verstehen. Dies gilt umso mehr, als die Interessenlage eines Handelsvertreters mit einem solchen Bezirksschutz, anders als etwa ein Vertragshändler, der nicht selten [i]infoCenter „Rechte und Pflichten des Handelsvertreters“ NWB PAAAE-01555 darauf angewiesen ist, dass der Unternehmer/Vertragspartner einen Wettbewerb durch Parallelvertrieb unterlässt, eine solche wettbewerbsrechtliche Vereinbarung nicht naheliegend erscheinen lässt.
Eine vertragliche Kombination von Bezirksschutz (§ 87 Abs. 2 HGB) und...