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BFH 01.10.2014 IX R 55/13, NWB 6/2015 S. 314

Einkommensteuer | Privates Veräußerungsgeschäft – Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien

Wird ein durch die Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen begründetes Wandelungsrecht dadurch ausgeübt, dass der Steuerpflichtige Aktien des Emittenten unter Zuzahlung des festgesetzten Wandelungspreises erwirbt, schafft er diese i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG an. Veräußert er die Aktien innerhalb der Jahresfrist wieder, liegt nach dem ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor.

Anmerkung:

Es ging im Streitfall noch um altes Recht (Streitjahr war 2001). Die nur kurz und knapp begründete Beurteilung liegt auf der Hand. Der Umtausch der Wandelschuldanleihe in Aktien unter Zuzahlung ist eine Anschaffung der Aktien (obwohl es sich zivilrechtlich nicht um einen Tausch handelt). Anschaffungskosten sind der Erwerbspreis für ...

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