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Umsatzsteuer | Reverse-Charge bei Metallen – BMF erweitert Nichtbeanstandungsregelung
Zur Vermeidung von Umstellungsschwierigkeiten bei den Unternehmern, die die durch das ZollkodexAnpG mit Wirkung vom eingeführte Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen, Selen und Cermets bereits auf vor dem ausgeführte Umsätze angewendet haben, hat das die bis zum geltende Nichtbeanstandungsregelung um die vorgenannten Fälle erweitert.