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Umsatzsteuer | Kostenlos ausgeführte Leistungen gegen Vorlage eines zuvor in Umlauf gegebenen Gutscheins
Gibt ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf, der dessen Besitzer berechtigt, eine Leistung des Unternehmers kostenlos in Anspruch zu nehmen, liegt nach dem in der Regel kein entgeltlicher Leistungsaustausch vor.
Es kann nicht zweifelhaft sein, dass kostenlose Leistungen, die in Form von Gutscheinen zugesagt werden, keine Umsätze sind. Im Streitfall wurde die Sache bei einem Geldspielautomatenaufsteller, der Test-Coupons für kostenloses Spielen ausgab, zurückverwiesen, weil unklar war, inwieweit die Gutscheine sich in den tatsächlich erfassten Umsätzen niedergeschlagen haben.