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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 EG 3121/13

Gesetze: BEEG § 1 Abs. 1; BEEG § 1 Abs. 2; BEEG § 1 Abs. 2b; BEEG § 1 Abs. 2c; EhfG § 4 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Das von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in der Zeit bis zum an eine Entwicklungshelferin gezahlte Unterhaltsgeld nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklunghelfergesetz (EhfG) ist bei der Bemessung des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAE-83356

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.11.2014 - L 11 EG 3121/13

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