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Exportverträge in der Praxis
Hinweise zur Vermeidung von Fallstricken
Bei Exportverträgen müssen die aus dem internationalen Zusammenhang resultierenden Besonderheiten berücksichtigt werden, um dem Exporteur einerseits eine durchsetzbare starke Rechtsposition zu gewährleisten und ihn andererseits vor unangenehmen Überraschungen zu schützen. Hierfür sind einzelfallspezifische Vertragsgestaltungen auf der Grundlage sachgerechter Vorüberlegungen und informierter Entscheidungen erforderlich.
I. Vertragsverhandlungen und Erstellung von Exportverträgen
[i]Frühzeitige Festlegung der relevanten Eckpunkte des Geschäfts in Term SheetDie Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen zwischen Vertragsparteien mit Sitz in verschiedenen Staaten wird dadurch erschwert, dass i. d. R. in einer Fremdsprache kommuniziert werden muss, unterschiedliche Geschäftsbräuche sowie ein abweichendes Rechtsverständnis bestehen und die Gefahr nicht auszuschließen ist, dass diese Faktoren zu Missverständnissen führen. Es bietet sich daher insbesondere an, bei der Verhandlung größerer Geschäfte, z. B. dem Verkauf von noch über einen längeren Zeitraum zu produzierenden Anlagen und Maschinen, die wesentlichen Eckpunkte der Vereinbarung zwischen dem Exporteur und dem ausländischen Importeur zunächst in einem sog. Term Sh...