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Die aktuelle Steuerreform in Spanien
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 59 In Spanien gab es in den jüngeren Jahren mehrere, teils umfassende, Steuerreformen. Damit sollten der Staatshaushalt und gleichzeitig private Investitionen vorangebracht werden. Die jüngsten Änderungen betreffen u. a. die Einkommen-, die Körperschaft- und die Umsatzsteuer (Letztere wird hier ausgeklammert).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Senkung und Vereinfachung der Einkommensteuer
[i]Die drei Gesetze im spanischen Amtsblatt (BOE) unter http://go.nwb.de/vdefsDie drei selbständigen Gesetze wurden am im Amtsblatt veröffentlicht und sind zum Jahresbeginn 2015 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber sieht allerdings für 2015 und 2016 stufenweise Änderungen vor.
Bei der zentralstaatlichen Einkommensteuer sinken zum einen die Lohnsteuersätze, zum anderen wird die Zahl der Steuerstufen von sieben auf fünf verringert. Der Eingangssteuersatz liegt nun zunächst bei 20 %, der Spitzensteuersatz bei 47 % (ab einem zu versteuernden Einkommen ab 60.000 €). Zu beachten ist, dass zu diesen Sätzen jeweils noch der von der jeweiligen autonomen Gemeinschaft bestimmte regionale Steuersatz hinzukommt.
Der gestufte Steuersatz auf Kapitalerträge sinkt 2015 auf minimal 20 % und maximal 24 % (ü...