Checkliste zum Mindestlohn
Der Mindestlohn gilt seit . Obwohl die Neuregelung seit Langem bekannt ist, ist vielen Mandanten noch nicht bewusst, was auf sie zukommt und wie sie sich verhalten müssen. Nun ist es höchste Zeit, ggf. erforderliche Maßnahmen in den Unternehmen einzuleiten. Nutzen Sie hierfür die Checkliste in der NWB Datenbank „Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen“. Sie führt die Punkte auf, an die Unternehmen denken sollten und enthält in diesem Zusammenhang auch Anregungen für Verbesserungen (vgl. einen Ausschnitt der Checkliste unten).
Die Checkliste ist am einfachsten über den Schnellzugang abrufbar: Einfach die DokID NWB MAAAE-71142 ins Suchfeld der Datenbank eingeben.
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Bei Fragen zur NWB Datenbank steht Ihnen zudem unser technischer Support gerne zur Verfügung: Fon 02323.141-960 oder E-Mail an support@nwb.de.
Weitere Infos zum Thema Mindestlohn
Kostenlos stellt insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales u. a. folgende Informationen und Arbeitshilfen zum Thema Mindestlohn zur Verfügung:
- 13-seitige Broschüre „Der Mindestlohn – Fragen & Antworten“: http://go.nwb.de/r0w1h 
- Schaubild zu den vorläufigen Regelungen und den Ausnahmen: http://go.nwb.de/ju768 
- Mindestlohn-Rechner: http://go.nwb.de/zrbct 
- Mindestlohn-Hotline: Von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr können Sie unter 030/60 28 00 28 Fragen stellen. 
In NWB-BB 3/2015 stellen wir Ihnen ein Muster vor, wie Unternehmen ihren Aufzeichnungspflichten nachkommen können. Wer das Muster eher benötigt, kann es bereits Anfang Februar über den Abonnenten-Newsletter NWB Betriebswirtschaft 2/2015 herunterladen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
|  Ausschnitt aus der
				Checkliste „Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für
				Unternehmen“
				NWB MAAAE-71142  | ||||||
| Frage/Prüfpunkt | Betroffen? | Erledigen
				bis | Verantwortlich | Bemerkungen | ||
| Ja | Nein | |||||
| 1. | Gilt der Mindestlohn für alle Beschäftigten, die
				aktuell weniger als 8,50 € erhalten, oder gibt es Ausnahmen? | |||||
| 2. | Sind die Ausnahmen bekannt, z. B. Pflichtpraktika,
				Langzeitarbeitslose, Saisonarbeiter? | |||||
| 3. | Gibt es für Saisonarbeiter einen Tarifvertrag mit
				stufenweiser Anpassung (ansonsten gilt der Mindestlohn ab 2015)? | |||||
| 4. | Ist bekannt, dass landwirtschaftliche Unternehmen die
				Möglichkeit haben, Kost und Logis anzurechnen (bei fehlendem
				Tarifvertrag)? | |||||
| 5. | Ist bekannt, wie viele Arbeitnehmer aktuell einen
				Mindestlohn unter 8,50 €/Stunde erhalten? | |||||
| 6. | Gibt es mehrere Entgeltgruppen mit Mindestlöhnen
				unter 8,50€/Stunde? | |||||
| 7. | Sind die Lohnsummen für die einzelnen Entgeltgruppen
				bekannt? | |||||
| 8. | Sind die Gesamt-Lohnkosten inkl. Sozialversicherungen
				für die Lohngruppen bekannt bzw. können sie schnell erhoben werden? | |||||
| 9. | Ist bekannt, dass die Dauer der
				sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung auf 70 Tage angepasst
				wurde?  → Wichtig: Regelung ist auf 4 Jahre befristet. | |||||
| 10. | Wird häufiger mit Subunternehmen oder Verleihern
				zusammengearbeitet? | |||||
| 
				…  | ||||||
Fundstelle(n):
NWB-BB 2/2015 Seite 35
  HAAAE-83078