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NWB direkt Nr. 5 vom Seite 95

Urheberrecht und Internet

Dr. Johannes Ulbricht

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-82970 Urheberrechtliche Risiken sind im Internet allgegenwärtig, aber es gibt nach wie vor Unsicherheit, wodurch die Schwelle zur Urheberrechtsverletzung überschritten wird und was die Konsequenzen sein können. In vielen Fällen wird die Faustregel zum richtigen Ergebnis führen, dass eine Nutzung dann rechtmäßig ist, wenn sie vom Urheber vorhergesehen wird und ihm nicht unerwünscht ist. Deshalb hat der EuGH in einer aktuellen Entscheidung (sBeschluss vom - Rs. C-348/13) das Framing von Youtube-Videos erlaubt: Wer seine Inhalte auf Youtube verfügbar macht, wird i. d. R. damit rechnen, dass sie geframt werden. Wenn die Inhalte auf Youtube rechtswidrig sind, ist dies das eigentliche Problem und nicht das Framing. Dennoch bleibt das Thema schwierig: Alle Arten von gewerblichen Schutzrechten – also Leistungsschutzrechte, Urheberrechte, Marken- und Namensrechte, Patente, Gebrauchsmuster und geschützte Designs – können vom Laien kaum auseinandergehalten werden, obwohl sich diese Rechte juristisch ganz erheblich voneinander unterscheiden.

Ausführlicher Beitrag s..

Urheberrechtlicher Schutz von Werken

[i]Das Urheberrecht schützt nicht beliebige Inhalte, sondern nur WerkeUrheberrechtlich geschützt sind nicht nur ...

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