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Vorsteuerabzug eines GbR-Gesellschafters aus dem Erwerb eines Mandantenstamms
, veröffentlicht am 3. 12. 2014
Der BFH befasst sich in o. g. Urteil mit der Thematik des Vorsteuerabzugs eines geschäftsführenden Gesellschafters einer Steuerberatungsgesellschaft nach entgeltlicher Übernahme des Mandantenstamms durch Realteilung einer bereits aufgelösten Steuerberatungsgesellschaft und anschließender unentgeltlicher Überlassung an eine neu gegründete Personengesellschaft.
A. Leitsatz
Ein Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR durch Realteilung gegen Entgelt einen Teil des Mandantenstamms zu dem Zweck erwirbt, diesen anschließend einer von ihm gegründeten neuen Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur unternehmerischen Nutzung zu überlassen, kann nur dann zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstamms berechtigt sein, wenn er diesen Mandantenstamm selbst im Rahmen seiner (beabsichtigten) unternehmerischen Tätigkeit als Geschäftsführer der neuen Steuerberatungs-GbR erworben hat und die Kosten aus diesem Erwerb zu den allgemeinen Aufwendungen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer gehören.
B. Sachverhalt
Der Kläger ist zu 60 % als Gesellschafter an der A & P-GbR (Alt-GbR) beteiligt. Außer ihm waren die Steuerberater X und Y zu je 20 % Mitgesellschafte...