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Erbrecht | Umfang des Auskunftsrechts des Pflichtteilsberechtigten bei Unternehmensbeteiligung als Nachlassgegenstand
Gehört zum Nachlass ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung, steht einem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Wertermittlung durch Sachverständigengutachten sowie Vorlage von Bilanzen und GuV-Rechnungen nebst den hierbei zugrunde gelegten Geschäftsunterlagen zu (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dem steht nicht entgegen, dass [i]infoCenter „Unternehmensbewertung“ NWB EAAAC-40715 der betreffende Nachlassgegenstand kurz nach dem Erbfall veräußert worden und seine Bewertung bereits anhand des Stuttgarter Verfahrens erfolgt ist. Denn der Sachverständige hat im Rahmen des § 2314 Abs. 1 BGB selbständig das geeignete Verfahren zu wählen und sich dabei regelmäßig am Ertragswertverfahren zu orientieren, mithin also den Verkaufserlös auch nur dann zugrunde zu legen (können), wenn der Verkauf auf dem freien Markt gegenüber einem unbeteiligten Dritten erfolgt ist.