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Einkommensteuer | Zum Schuldzinsenabzug bei Vermietung
Bewohnen Eheleute ein ihnen gemeinsam gehörendes Zweifamilienhaus zusammen, trennen sie sich dann zunächst derart, dass jeder von ihnen eine der beiden gleichgroßen Wohnungen des Hauses für sich allein bewohnt, zieht dann jedoch der eine Ehegatte aus und erwirbt der andere, im Haus verbleibende Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen unter Aufnahme eines Bankdarlehens und vermietet er die frei werdende Wohnung, kann er nach dem die Schuldzinsen für das Darlehen nicht in voller Höhe, sondern nur zur Hälfte als Werbungskosten mit seinen Mieteinnahmen verrechnen.
Nach Ansicht des Finanzgerichts diente die Darlehensaufnahme dem Erwerb des ideellen Miteigentumsanteils am Grundstück. Mangels einer nach außen erkennbaren abweichenden Zuordnungsen...