Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 2/2015 S. 37

Kündigung: Bei Behinderten nicht ohne Integrationsamt

Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Menschen kündigen wollen, benötigen dazu die Zustimmung des Integrationsamts. Nur wenn dieses die Entscheidung mitträgt, kann eine Kündigung rechtswirksam ausgesprochen werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen