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Einkommensteuer | Anwendungsschreiben zu § 3 Nr. 26a und 26b EStG
Das BMF hat am ein Anwendungsschreiben zu § 3 Nr. 26a und 26b EStG (Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit) auf seinen Internetseiten veröffentlicht ( :032 NWB NAAAE-82000).
Hintergrund: Nach § 3 Nr. 26a EStG sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke bis zur Höhe von insgesamt 720 € im Jahr steuerfrei. § 3 Nr. 26a EStG sieht im Gegensatz zu § 3 Nr. 26 EStG keine Begrenzung auf bestimmte Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich vor. Begünstigt sind z. B. die Tätigkeiten der Mitglieder des Vorstands, des Kassierers, der Bürokräfte, des Reinigungspersonals, des Platzwartes, des Aufsichtspersonals oder des Schiedsrichters im Am...