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BFH 23.10.2014 V R 23/13, StuB 2/2015 S. 78

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen

(1) Den Nachweis darüber, dass ein anderer Unternehmer Steuern für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt hat, kann der Stpfl. mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen. (2) Einem Beweisantrag auf Vernehmung von Zeugen muss das FG nur dann nachkommen, wenn dieser hinreichend substantiiert ist. Dies setzt voraus, dass er sich auf das Vorliegen von Originalrechnungen für konkret bezeichnete Eingangsleistungen bezieht (Bezug: § 14, § 15 Abs. 1 UStG; Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 Richtlinie 77/388/EWG; § 95, § 162 AO).

Praxishinweise

Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt grundsätzlich voraus, dass der Stpfl. im Besitz der Originalrechnung ist. Der Stpfl. trägt die objektive Beweislast dafür, dass er die Originalrechnung im Zei...

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