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Track 13 | Umsatzsteuer: Berufung auf nationales und EU-Recht gleichzeitig möglich
Der EuGH hat die sog. Rosinentheorie bei der unmittelbaren Berufung auf das EU-Recht bestätigt. Bislang war es umstritten, ob sich ein Unternehmer in einem einheitlichen Sachverhalt gleichzeitig auf das Europäische Recht und die nationale Rechtslage berufen kann. Der EuGH hat nunmehr entschieden, dass diese unter dem Begriff der Rosinentheorie bzw. Rosinenpickerei bekannte Vorgehensweise grundsätzlich zulässig ist.
Wir bleiben noch einen Moment bei der Umsatzsteuer. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich die sog. Rosinentheorie bestätigt. Was hat es damit auf sich?
Unternehmer können sich vor den nationalen Gerichten auf EU-Recht berufen, wenn ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in das nationale Recht umgesetzt hat. Das ist gängige Praxis. Bislang war aber in der Literatur umstritten: Kann sich ein Unternehmer in einem einheitlichen Sachverhalt gleichzeitig auf das Europäische Recht und auf die nationale Rechtslage berufen? Der EuGH hat nunmehr entschieden, dass dies grundsätzlich zulässig ist. Es ist damit möglich, sich die Rosinen heraus zu picken – sprich das Beste aus beiden Welten. Wenn der nationale...