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Umsatzsteuer | Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
Nach § 4 Nr. 2 i. V. mit § 8 Abs. 2 UStG sind bestimmte Umsätze für die Luftfahrt von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist u. a., dass die Umsätze für Unternehmen bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen. Außerdem dürfen diese Unternehmen keine nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steuerfreien Beförderungen von kranken und verletzten Personen durchführen. Bei im Inland ansässigen Luftverkehrsunternehmen wird diese Voraussetzung als erfüllt angesehen, wenn diese in der vom BMF hierzu herausgegebenen Liste aufgeführt sind (vgl. Abschn. 8.2 Abs. 3 Satz 6 UStAE). Mit wird die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, ...BStBl 2014 I S. 214