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Umsatzsteuer | Umsätze aus der Pensionspferdehaltung von „Freizeitpferden“ unterliegen dem Regelsteuersatz
Nach dem unterliegen die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken S. 158gehaltenen Pferden nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG und sind dem Regelsteuersatz zu unterwerfen.
Dass die Pensionspferdehaltung weder die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG noch den ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG genießt, war für Reitpferde bereits geklärt. Im vorliegenden Urteil hat der BFH – wenig überraschend – entschieden, dass dies auch für die Einstellung von Fohlen, Rekonvaleszenzfälle und „Gnadenbrotpferde“ gilt, wenn die Tiere nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Die Gewährung von Vertrauensschutz erachtete er nach dem Stand der Rechts...