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NWB Nr. 4 vom Seite 165

Eckpunkte für neues Vergaberecht bei öffentlicher Auftragsvergabe

[i]Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 7. 1. 2015; BMWi, PM vom 7. 1. 2015Die Bundesregierung hat am die „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts“ beschlossen und damit die Konturen des Gesetzentwurfs vorgegeben, der im Frühjahr 2015 folgen wird. Anlass dafür waren drei neue bis April 2016 in deutsches Recht umzusetzende EU-Vergaberichtlinien, die das Regelwerk für Vergaben den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarkts anpassen und innerhalb der EU stärker vereinheitlichen sollen.

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