NWB Nr. 4 vom Seite 145

Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Es wird wohl eher ein „Reförmchen“ werden

Aller guten Dinge sind drei! Bereits zum dritten Mal in zwanzig Jahren – nach 1995 und 2006 – hat das Bundesverfassungsgericht am das Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Betroffen sind die Verschonungsregelungen der §§ 13a, 13b ErbStG und die Tarifnorm § 19 Abs. 1 ErbStG. Jetzt hat der Gesetzgeber den Auftrag, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. In einem Punkt hat sich die Große Koalition bereits festgelegt: Sie will das bisherige System der Erbschaftsteuer – mit hohen Steuersätzen und großzügigen Ausnahmen für Firmenerben – beibehalten. Einen Systemwechsel zu einem „Niedrigsteuersystem“ ohne Ausnahmeregelungen für Betriebsvermögen oder gar die Abschaffung der Erbschaftsteuer wird es also nicht geben. Es wird wohl eher ein „Reförmchen“ werden. Einfacher wird es damit aber nicht. Um die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Übermaßbegünstigung für Großunternehmen zu beseitigen, soll zukünftig deren Bedürftigkeit für die Verschonung von der Erbschaftsteuer geprüft werden. Sofort stellen sich die ersten Fragen: Wann ist ein Unternehmen groß? Und wann bedürftig? Die Debatte ist eröffnet! Selbstverständlich werden wir Sie über die Reformvorschläge auf dem Laufenden halten. Bis zur endgültigen Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts beschäftigen den Rechtsanwender aber noch ganz andere Fragen: Ist das bisherige Recht bis zur Neuregelung anwendbar? Und kommt es dann zu einer rückwirkenden Änderung der Steuerfestsetzung? Was gilt in Bezug auf die bislang nur vorläufig ergangenen Erbschaftsteuerfestsetzungen? Hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auf eine möglicherweise in Anspruch genommene Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung? Antworten hierauf gibt Eisele auf Seite 170.

Die steuerrechtlichen Implikationen bei Immobilientransaktionen sind komplex und führen in der Steuerberatung zu einem Tätigkeitsfeld mit zunehmender Bedeutung. Dabei sind, neben der Einkommensteuer, auch immer die Gewerbe-, die Grunderwerb-, die Grund- und die Umsatzsteuer in den Blick zu nehmen. Schon aus berufsrechtlichen Haftungsgründen sind alle Steuerarten stets in einer Gesamtschau zu betrachten. In ihrem Praxisleitfaden zur Immobilienbesteuerung auf Seite 198 haben Greiser/Rotter daher die aktuellen finanzgerichtlichen Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen dieses Rechtsgebiets zusammengestellt und daraus Handlungsanweisungen für das Jahr 2015 abgeleitet. Damit sind Sie in der Beratung gut gerüstet.

Gut gerüstet für das Jahr 2015 sind Sie ebenfalls mit dem praktischen Faltblatt „Grenzwerte & Pauschalen 2015“. Es fasst die wichtigsten Werte der Sozialversicherung, die Eilts auf Seite 183 ausführlich vorstellt, zusammen und liegt dieser NWB-Ausgabe bei.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 145
JAAAE-82263