Zugang eines einzelnen Bescheids bei einer Vielzahl von gleichzeitig versandten Bescheiden
Verlustentstehung vor Abschluss des Insolvenzverfahens
Leitsatz
1. Wird eine Vielzahl von Bescheiden aufgrund eines durch den Sachbearbeiter angeforderten Prüfhinweises personell zusammen
versandt, besteht kein Zweifel am Zugang eines einzelnen Bescheides, wenn der Zugang nur unsubstantiiert bestritten worden
ist.
2. Ein Auflösungsverlust kann vor Abschluss eines Insolvenzverfahrens nur dann entstehen, wenn mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass das Gesellschaftsvermögen zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken
wird und die auf Gesellschafterebene entstehenden nachträglichen Anschaffungs- und Veräußerungs- bzw. Aufgabekosten nach Grund
und Höhe feststehen.
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