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WP Praxis 2/2015 S. 51

IDW PS 480 und IDW PS 490 verabschiedet

Nach Mitteilung des IDW vom hat der HFA Ende November 2014 IDW PS 480 „Prüfung von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt wurden“ sowie IDW PS 490 „Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen“ in endgültiger Fassung verabschiedet. Beide Verlautbarungen enthalten Regelungen zur anlassbezogenen Prüfung vergangenheitsorientierter Finanzinformationen außerhalb der Abschlussprüfung. Sie werden in den IDW Fachnachrichten 1/2015 bzw. im WPg-Supplement 1/2015 veröffentlicht. Die Meldungen des IDW sind abrufbar unter http://go.nwb.de/ji7lg bzw. http://go.nwb.de/f8hc0.

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