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Dauerfristverlängerung und Anrechnung der Umsatzsteuer- Sondervorauszahlung
Buchung und Praxishinweise für 2014/2015
[i]infoCenter, Umsatzsteuerliches Besteuerungsverfahren NWB XAAAB-13234Nimmt ein Unternehmer die auf Antrag mögliche Fristverlängerung von einem Monat für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Vorauszahlungen in Anspruch, so muss er eine Sondervorauszahlung auf die Steuer des Kalenderjahrs leisten. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahrs. Die Anrechnung der Vorauszahlung erfolgt dabei grundsätzlich bei der Berechnung der Vorauszahlung für Dezember. Der Beitrag fasst die buchhalterischen Konsequenzen der Sondervorauszahlung zusammen und geht auch auf das für die Anrechnung wichtige ein.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Antrag auf Dauerfristverlängerung
[i]Verlängerung um einen Monat Nach § 46 Satz 1 UStDV hat das Finanzamt auf Antrag die Frist für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung um einen Monat zu verlängern. Dies gilt auch in Neugründungsfällen.
[i]Im Regelfall Rechtsanspruch auf Verlängerung Der Unternehmer hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf diese Fristverlängerung, es sei denn, der Steueranspruch erscheint gefährdet. Dies wäre dann der Fall, wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt oder di...