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Umsatzsteuer | Erwerb eines Anteils an Bruchteilsgemeinschaft
Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einer Bruchteilsgemeinschaft, die ein unternehmerisch genutztes Wirtschaftsgut hält, berechtigt zum Vorsteuerabzug, wenn der Veräußerer ebenfalls Unternehmer ist und die Umsatzsteuer gesondert ausweist.
In [i]Erwerb durch Bruchteilsgemeinschaftdem BFH-Urteil ging es um eine Bruchteilsgemeinschaft aus Unternehmer A und Unternehmer B, die im Jahr 01 eine Maschine erwarb und selbst nicht unternehmerisch tätig war. Sowohl A als auch B nutzten die Maschine in ihren Betrieben. Im Jahr 02 verkaufte B seinen Miteigentumsanteil an A zum Preis von 10.000 € + 1.900 € USt. Das FA erkannte den Vorsteuerabzug des A in Höhe von 1.900 € nicht an, weil es als Veräußerin die nichtunternehmerisch tätige Bruchteilsgemeinschaft ansah.
Dem [i]Bruchteilsgemeinschaft war keine Unternehmerin widersprach der BFH: Beim Kauf der Maschine ware...