Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fallstudie zur strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO
Neuregelung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Die Neuregelung des Rechtsinstituts der Selbstanzeige durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung hat schon vor ihrem Inkrafttreten zu Beginn des Jahres 2015 etliche Fragen aufgeworfen. Sicherlich Grund genug, diese Thematik im Rahmen der anstehenden mündlichen Prüfung zum Steuerberaterexamen abzufragen (vgl. hierzu auch Bilsdorfer, SteuerStud 2/2015 S. 86, in dieser Ausgabe). Der nachfolgende Beitrag stellt anhand von Fällen die zentralen Punkte der Neuregelung vor.
I. Eckpunkte der aktuellen Novelle der strafbefreienden Selbstanzeige
Zuerst einmal das Wesentliche: Es gibt sie noch, die Möglichkeit, bei Vorliegen einer (vollendeten) Steuerhinterziehung straffrei auszugehen, soweit man die in § 371 AO hierzu gesicherte Regelung zu nutzen weiß. Dies ist keineswegs selbstverständlich, waren doch die aktuell immer noch im Bewusstsein präsenten Fälle prominenter Steuersünder Anlass, über den Sinn und Zweck der Regelung nachzudenken.
Bereits im Mai 2013 beauftragte die Finanzminister-Konferenz eine Bund-Länder-Kommission, die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuer...