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NWB direkt Nr. 3 vom Seite 42

Das Erbbaurecht – mehr als nur eine gute Alternative

Bernd Lemke

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-82130Grundsätzlich steht der veräußerungswillige Grundstückseigentümer vor der Frage, ob er ein (Bau)Grundstück verkaufen oder ein Erbbaurecht bestellen soll. Wählt der Eigentümer den Verkauf, steht ihm der erzielte Erlös sofort oder unmittelbar zur Verfügung und kann in voller Höhe verwendet werden. Anders ist es beim Erbbaurecht: Hier bekommt er über einen langen Zeitraum (meist mehrere Jahrzehnte) regelmäßig den Erbbauzins, der aufaddiert wesentlich höher als der Verkaufserlös ist. Reduziert man das Erbbaurecht auf die Formulierung „hohe gesicherte und abgesicherte Einnahme ohne Eigentumsverlust“, ist es mehr als nur eine gute Alternative zum Grundstücksverkauf.

Ausführlicher Beitrag s..

Individuelle Ausgestaltung

[i]Bedingungen, Bindungen und Beschränkungen möglichMit dem ErbbauRG wird nur der gesetzliche Handlungsrahmen für das Erbbaurecht gegeben. Die konkrete und individuelle Ausgestaltung des Erbbaurechts innerhalb der gesetzlichen Vorgaben wird den Vertragsparteien überlassen. Mit der Bestellung eines Erbbaurechts gibt der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten nur die Möglichkeit des Eigentums an einem Bauwerk auf Zeit und eine zeitlich befristete wirtschaftliche und...

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