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Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest
Nach dem unterliegen Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffests für von ihr organisierte „Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten“ verlangt, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG.
Es steht der Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nicht entgegen, dass die Gemeinde die Darbietungen auf dem alljährlichen Dorffest nicht selbst erbracht, sondern mit den auftretenden Musikgruppen und Künstlern Konzert-, Engagement- und Honorarverträge abgeschlossen hat und das Fest nur organisierte. S. 86Entscheidend ist, dass sie den Festbesuchern gegenüber im eigenen Namen als Veranstalter in Erscheinung trat und die Eintrittskarten verkaufte. Der auf die Gewährung des ermäßigt...