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Erwerb eines Mähdreschers durch eine Bruchteilsgemeinschaft und spätere Veräußerung
, veröffentlicht am 26. 11. 2014
Das regelt den Vorsteuerabzug bei der gemeinschaftlichen Auftragserteilung durch mehrere Personen. In dem Schreiben setzt die Finanzverwaltung die sowie das um. In dem Fall war ein Ehegatte unternehmerisch tätig. Dabei ist es grundsätzlich zulässig, wenn ein Gegenstand, der im Miteigentum beider Eheleute steht, durch einen Ehepartner seinem Unternehmensvermögen zugeordnet wird. Der Ehepartner kann den Gegenstand damit grundsätzlich im Rahmen seines Miteigentumsanteils seinem Unternehmensvermögen zuordnen. Voraussetzung für diese Zuordnung des Miteigentumsanteils ist, dass die Gemeinschaft nicht selbst unternehmerisch tätig ist. Der BFH hat sich nunmehr mit der Frage auseinander gesetzt, was bei einer späteren Veräußerung passiert.
A. Leitsätze
1. Die unentgeltliche Überlassung eines in Bruchteilsgemeinschaft erworbenen Gegenstands (Mähdrescher) an einen der Gemeinschafter begründet weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinschaft, sodass die einzelnen Gemeinschafter als Leistungsempf...