Ertragsteuerliche Behandlung der Aufwendungen einer Mitunternehmerschaft für die Bewertung von Mitunternehmeranteilen für Zwecke der Erbschaftsteuer
Es ist die Frage gestellt worden, ob die Aufwendungen einer Mitunternehmerschaft im Zusammenhang mit der Erstellung einer Erklärung zur Feststellung eines Grundbesitzwerts nach § 151 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BewG bzw. des Werts des Anteils am Betriebsvermögen nach § 151 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Hierzu bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:
Die Aufwendungen, die einer Mitunternehmerschaft im Zusammenhang mit der Erstellung einer Erklärung zur Feststellung eines Grundbesitzwerts nach § 151 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BewG oder des Werts des Anteils am Betriebsvermögen nach § 151 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer entstehen, sind bei der Gewinnermittlung für die Mitunternehmerschaft nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Zur steuerlichen Behandlung entsprechender Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft verweise ich auf die Körperschaftsteuer-Kurzinformation 2014 Nr. 6 vom .
Finanzministerium des Landes
Schleswig-Holstein v. - VI 304 - S 2144 -
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Fundstelle(n):
XAAAE-82001