Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues in der Pflegeversicherung zum 1. 1. 2015
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-81853Das Pflegestärkungsgesetz I (Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XI – 5. SGB XI-ÄndG) bringt zahlreiche Neuregelungen zum . Allerdings stellt das Gesetz nur den ersten Teil der großen Pflegereform dar. Noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages soll das Pflegestärkungsgesetz II kommen, das weitere Leistungsverbesserungen, aber auch eine Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs bringen wird.
Ausführlicher Beitrag s..
Beitragssatzerhöhung
Der Beitragssatz von bisher 2,05 % wird auf 2,35 % angehoben. Für kinderlose Personen erhöht er sich von 2,3 % auf 2,6 %. In der Gesetzesbegründung wird zum Ausdruck gebracht, dass die Beitragssatzerhöhung zur Finanzierung der Dynamisierung der Leistungen sowie zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds erforderlich ist.
Pflegevorsorgefonds
[i]Sicherung der BeitragsstabilitätIn einem neuen 14. Kapitel des SGB XI wird die Bildung eines Pflegevorsorgefonds vorgesehen. Hiermit soll Beitragssatzstabilität erreicht werden. Das Sondervermögen „Pflegevorsorgefonds“ wird von der Deutschen Bundesbank verwaltet. Finanziert wird der Fonds durch die vierteljährliche Zuführung von Finanzmitteln durch das Bundesversicherungsamt. Die Mitte...