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BFH 25.6.2014 I R 29/13, StuB 1/2015 S. 31

Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs auch bei Beteiligung an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Auch wenn eine Kapitalgesellschaft die Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft in ihrer Steuerbilanz in einer unzutreffenden Höhe aktiviert hat, ist dieser Bilanzierungsfehler nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs in der Schlussbilanz des ersten Wirtschaftsjahres, dessen Ergebnis unter Beachtung der Rechtsregeln über die Bestandskraft und Verjährung noch Eingang in die Steuerveranlagung oder einen hierfür bindenden Feststellungsbescheid finden kann, erfolgswirksam zu berichtigen, wenn auch der Bilanzierungsfehler den Gewinn oder Verlust der Kapitalgesellschaft beeinflusst hat (Bezug: § 4 Abs. 1, 2 EStG).

Praxishinweise

Die im Betriebsvermögen eines Bilanzierenden gehaltene Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist steuerl...

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