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Grunderwerbsteuer | Landzuteilung im Flurbereinigungsverfahren
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Landzuteilung im Flurbereinigungsverfahren ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG grunderwerbsteuerfrei, soweit der Wert der dem Teilnehmer bei Beendigung zugeteilten Grundstücke nicht den Wert der von ihm eingebrachten Grundstücke übersteigt. (2) Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer der Flurbereinigung einerseits durch Landverzichtserklärung eines anderen Teilnehmers gem. § 52 Abs. 3 Satz 2 FlurbG einen Abfindungsanspruch in Land erwirbt und zum anderen für von ihm selbst in das Flurbereinigungsverfahren eingebrachte Grundstücke zugunsten eines Dritten auf eine Abfindung in Land verzichtet.
Die Klägerin war Teilnehmerin an einem Flurbereinigungsverfahren, brachte ca. 61 ha Fläche ein und erhielt ca. 21 ha. Sie ...