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BFH 23.10.2014 V R 23/13, NWB 1/2015 S. 12

Umsatzsteuer | Recht auf Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Originalrechnungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Den Nachweis darüber, dass ein anderer Unternehmer Steuern für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt hat, kann der Unternehmer mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen. (2) Einem Beweisantrag auf Vernehmung von Zeugen muss das Finanzgericht nur dann nachkommen, wenn dieser hinreichend substantiiert ist. Dies setzt voraus, dass er sich auf das Vorliegen von Originalrechnungen für konkret bezeichnete Eingangsleistungen bezieht.

Anmerkung:

Der BFH hat eine harte Entscheidung getroffen, indem er es gebilligt hat, dass nur 60 % der geltend gemachten Vorsteuern anerkannt wurden. Der Kläger sollte seine Buchführungsunterlagen zwecks Durchführung einer Betriebsprüfung zum Finan...

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