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NWB EV 1/2015 S. 10

Einkommensteuer – Steuerliche Regelung zur Mütterrente geklärt (BdSt)

Ab dem 1. 7. 2014 wird Müttern oder Vätern für die Erziehungszeiten ihrer vor 1992 geborenen Kinder die sog. „Mütterrente“ gezahlt. Hierbei handelt es sich um einen Teil der Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher war noch nicht abschließend geklärt, wie die Besteuerung erfolgt. Kürzlich hat sich erstmalig das FinMin Schleswig-Holstein dazu geäußert. Aktuell geht auch der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) im Rahmen einer Pressemitteilung auf dieses Thema ein.

Hierzu führt der BdSt folgendes aus:

  • Die „Mütterrente“ wird nicht in vollem Umfang in die Besteuerung mit einbezogen.

  • Der Prozentsatz des steuerfreien Anteils für die bisherige Rente und für die Mütterrente ist gleich groß.

  • Der steuerfreie Anteil der bisherigen Rente ist um den steuerfreien Ant...

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