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PiR 1/2015 S. 26

EFRAG-Stellungnahme zu ED/2014/5

Der Entwurf ED/2014/5 enthält Themen, die bislang durch IFRS 2 nicht berücksichtigt und in der Praxis unterschiedlich ausgelegt wurden. Der IASB entschied drei Themen im Rahmen eines narrow-scope amendment des IFRS 2 in den Standard zu übernehmen (vgl. hierzu den Beitrag von Fischer, PiR 2015 S. 27, in dieser Ausgabe).

Die EFRAG hat nun ihren Entwurf einer Stellungnahme zu ED/2014/5 eingereicht und begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen weitestgehend, nur bzgl. der zweiten Änderung – Klassifizierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Nettoausgleich wegen Steuereinbehalt – stellt die EFRAG klar, dass hier die vorgeschlagene Lösung dem wirtschaftlichen Gehalt entspricht und somit keine „Ausnahme“ (wie vorgesehen) notwendig ist. Bedenken hat die EFRAG hingegen über den immer kompl...

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