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Nutzung des zum Betriebsvermögen eines Ehegatten gehörenden Pkw durch den anderen für dessen Betrieb
Grundsätze für den Betriebsausgabenabzug und die Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung
Der BFH lässt einen pauschalen Betriebsausgabenabzug für eine unentgeltliche Nutzung eines zum Betriebsvermögen des Ehemannes gehörenden Pkw durch die Ehefrau in ihrem Betrieb nicht zu. Die „Aufwandseinlage“ ist nicht steuermindernd zu berücksichtigen, weil der Ehemann die vollen Pkw-Kosten in seinem Betrieb als Betriebsausgabe abziehen kann und eine doppelte Berücksichtigung derselben Aufwendungen nicht erfolgen darf. Im Gegenzug ist die Pkw-Nutzung nicht als zusätzliche Nutzungsentnahme beim Ehemann anzusetzen, weil die 1 %-Regelung die eigenbetriebliche Nutzung durch die Ehefrau abdeckt. Der BFH grenzt in seiner Entscheidung die Geltung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG von anderen Fallgestaltungen ab.
Ausgangsfall
Die Klägerin erzielte als Einzelunternehmerin Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie nutzte für einen Teil der betrieblichen Fahrten unentgeltlich einen zum Betriebsvermögen ihres Ehemannes gehörenden Pkw. In ihrer Gewinnermittlung berücksichtigte sie für die Pkw-Nutzung Aufwandseinlagen, die sie pauschal mit 0,30 €/km bewertete. Der Ehemann ist Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und trug sowohl die Anschaffungskosten als auch sämtliche Aufwendungen ...