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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 160/13

Gesetze: UStG § 14, UStG § 14c

Voraussetzungen für eine Rechnung i.S. des § 14c UStG

Leitsatz

  1. Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist.

  2. Es reicht aus, wenn es sich um ein Dokument handelt, das den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, das Entgelt und die gesondert ausgewiesene USt aufweist.

  3. § 14c UStG enthält demgemäß ggü. § 14 UStG einen eigenständigen Rechnungsbegriff. Eine Rechnung nach § 14c UStG muss nicht alle Voraussetzungen, die § 14 Abs. 4 UStG erfordert, aufweisen.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2901 Nr. 48
BBK-Kurznachricht Nr. 1/2015 S. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 49/2014 S. 3670
UAAAE-81727

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 29.01.2014 - 5 K 160/13

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