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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 3451/12 EFG 2015 S. 401 Nr. 5

Gesetze: EStG 2007 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG 2007 § 22 Nr. 2, EStG 2007 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, EStG 2007 § 23 Abs. 2 S. 1

Einnahmen aus der vorzeitigen Beendigung von Zinsswap-Geschäften sind keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Einnahmen aus der vorzeitigen Beendigung von Zinsswap-Geschäften, die im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung von Mietobjekten stehen, sind weder als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch als Abfindungen künftiger Zinszahlungen der Besteuerung zugrunde zu legen.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 401 Nr. 5
EStB 2015 S. 327 Nr. 9
KÖSDI 2015 S. 19269 Nr. 4
OAAAE-81703

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.04.2014 - 1 K 3451/12

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