Investitionszulagenanspruch einer Personengesellschaft für Photovoltaikanlage (PVA) eines Gesellschafters
PVA als Sonderbetriebsvermögen I
Leitsatz
1. Die Anspruchsberechtigung der Personengesellschaft auf Investitionszulage erfasst auch Wirtschaftsgüter, die im Eigentum
eines oder mehrerer Gesellschafter stehen, jedoch aus steuerlichen Gründen durch die Anwendung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
EStG als sog. Sonderbetriebsvermögen zum Vermögen der Gesellschaft gerechnet werden.
2. Die PVA eines Gesellschafters gehört zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen I, wenn sie der Gesellschaft durch den Ausweis
in der Sonderbilanz des Gesellschafters zugeordnet wurde und der Gesellschafter der Gesellschaft die Einspeisevergütungen
zur Erzielung gewerblicher Einkünfte überlassen hat.
Fundstelle(n): UAAAE-81701
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 23.01.2014 - 1 K 351/12
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