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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 68/13 EFG 2015 S. 282 Nr. 4

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 4

Werbungskostenabzug von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Rettungsassistenten

Leitsatz

  1. Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

  2. Ein Rettungsassistent, der schwerpunktmäßig auf dem Rettungswagen tätig ist, hat keine regelmäßige Arbeitsstätte.

  3. Das gilt jedenfalls dann, wenn er auf dem Rettungswagen nicht nur die eigentliche Tätigkeit eines Rettungsassistenten ausgeübt hat (Erstversorgung von Unfall- und Notfallopfern; Betreuung der Opfer während der Fahrt ins Krankenhaus), sondern auch alle weiteren damit zusammenhängenden wesentlichen Tätigkeiten, während auf der Rettungswache keine Verwaltungsarbeiten erledigt wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 282 Nr. 4
KÖSDI 2015 S. 19270 Nr. 4
DAAAE-81695

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 31.07.2014 - 11 K 68/13

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