Vorsteuerabzug und Gewährung von Vertrauensschutz:
1. Scheidet ein Vorsteuerabzug aus, wenn der leistende Unternehmer unter der in der Rechnung angeführten Anschrift zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung nicht mehr gemeldet ist bzw. unter der Anschrift im Leistungszeitraum weder eine Betriebsstätte noch eine Wohnung festgestellt werden kann?
2. Ist es unerheblich, ob der Rechnungsempfänger die Unrichtigkeit kannte oder hätte kennen müssen? - Kann ein Vorsteuerabzug aufgrund der Gewährung von Vertrauensschutz bereits im Festsetzungsverfahren erlangt werden oder lediglich im Billigkeitsverfahren nach § 163, § 227 AO?
Hinweis: Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Geissel u.a. durch u.a. wird das Verfahren XI R 22/14 fortgeführt.
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