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NWB BB 1/2015 S. 6

Werbung mit „Olympia-Rabatt“

Der BGH hat entschieden, dass man mit den Slogans „Olympische Preise“ und „Olympia-Rabatt“ werben darf, auch wenn man kein offizieller Partner der Olympischen Spiele ist. Die Worte „olympisch“ und „Olympia“ seien Worte des allgemeinen Sprachgebrauchs.

Damit gab der BGH einem Kontaktlinsenhersteller Recht, der im Jahr 2008, als die Olympischen Spiele in Peking ausgetragen wurden, mit den Slogans im Internet seine Produkte bewarb. Damit hob der BGH das Urteil des OLG Schleswig auf. Das OLG hatte zunächst dem Deutschen Olympischen Sportbund Recht gegeben. Der BGH führt aus, dass der Verbraucher zwischen einer Sponsor-Werbung und der Werbung anderer Unternehmen unterscheiden könne. Außerdem nutzten die Slogans nicht die allgemeine Wertschätzung für die Olympischen Spiele auf unlautere Weise aus...

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