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BGH , NWB 52/2014 S. 3943

Kaufrecht | Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

Der BGH hat entschieden, dass ein Anbieter eine noch länger als zwölf Stunden laufende eBay-Auktion nicht vorzeitig beenden und die angebotene Sache anderweitig veräußern kann, ohne sich u. U. gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig zu machen. Im entschiedenen Fall hatte der Beklagte zehn Tage ein Stromaggregat angeboten, für das der Kläger mit 1 € Höchstbietender war, als die Aktion vom Beklagten vorzeitig abgebrochen wurde. Im Anschluss daran verkaufte dieser das Aggregat zu einem wesentlich höheren Preis und der Kläger begehrt nun Schadensersatz in dieser Höhe. Der BGH sprach ihm diesen zu mit der Begründung, dass zwischen dem Kläger als Höchstbietendem und dem Beklagten ein Kaufvertrag über das Stromaggregat zum Preis von 1 € zustande gekommen sei und für die Rü...

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